Durch eine bloß mündlich ausgesprochene Kündigung wird Ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet. Erst, wenn Sie eine schriftliche Kündigung erhalten haben, läuft die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Die Frist beträgt drei Wochen nachdem Ihnen die Kündigung übergeben oder in Ihren Briefkasten geworfen wurde.